Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu
den Änderungen der Satzung zur Kenntnis und beschließt die 18. Nachtragssatzung
zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den
Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen vom 10.07.1987 in
der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 18. Nachtragssatzung ist dem Original der
Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
Benennung eines Wirtschaftsprüfers/einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 31.12.2004