Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
Datum: Mo, 06.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. 81 "Einkaufszentrum Telegrafenstraße" A) Behandlung der Anregungen/Stellungnahmen aus frühzeitiger Beteiligung und Unterrichtung B) Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Enthält Anlagen
RAT/2015/2010  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschläge:

 

Beschlussvorschlag zu I /8, Seite 6

Bezogen auf die Stellungnahme des Amtes für Bodendenkmalpflege, Bonn, zur Aufnahme eines Hinweises zum Bodendenkmalschutz in die textlichen Festsetzungen beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu I /10, Seite 8

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde nimmt der Rat der Stadt die Hinweise zum erforderlichen Erlaubnisverfahren zur Kenntnis und beschließt, die Anregung hinsichtlich des Abstimmungserfordernisses der Gestaltungsinhalte der Entwurfsplanung – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen und Regelungen im abzuschließenden städtebaulichen Vertrag zu formulieren.

 

Beschlussvorschlag zu I /11, Seite 9

Bezogen auf die Anregungen von Straßen.NRW zur verkehrlichen Andienung des geplanten Einkaufszentrums beschließt der Rat der Stadt diese - entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung - zu berücksichtigen und die erforderliche Verwaltungsvereinbarung sowie den städtebaulichen Vertrag vor Abschluss der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) abzuschließen.

 

Beschlussvorschlag zu I /12.2, Seite10

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde des RBK zur Aufnahme eines Hinweises zu Altlasten in die textlichen Festsetzungen beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu I /12.3.1, Seite 10

Bezogen auf die Anregung der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zur Schaffung einer Linksabbiegespur beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – abzulehnen.

 

Beschlussvorschlag zu I /12.3.2, Seite 11

Bezogen auf die Anregung der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK, das geplante Einkaufszentrum nicht über die Telegrafenstraße zu erschließen, beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu I /12.3.3, Seite 11

Bezogen auf die Bedenken der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zu verkehrsbehindernden Rangierbewegungen des Lieferverkehrs auf dem Brückenweg beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 

Beschlussvorschlag zu I /12.3.4, Seite 12

Bezogen auf die Bedenken der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zu problematischen Verkehrssituationen aufgrund von nebeneinander liegenden Zufahrten zum Parkhaus und zur Anlieferung beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 

Beschlussvorschlag zu I /13, Seite 13

Bezogen auf die Bedenken der Stadt Burscheid, dass die Planung zu absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen in den Zentren Burscheid und Hilgen führen könne, beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen. An dem Ziel des B`Planes, der Entwicklung und planungsrechtlichen Sicherung eines Einkaufszentrums zur Ertüchtigung der Innenstadt, wird festgehalten.

 

Beschlussvorschlag zu II /2.1, Seite 17

Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 1 zur Begrünung des Einkaufszentrums beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen. Trotzdem soll im Rahmen der weiteren Projektplanung darauf hingewirkt werden, dass Teile des Gebäudes über ein Pflanzkonzept/Rankpflanzen eingegrünt wird, ohne die Belange des Brandschutzes zu behindern.

 

Beschlussvorschlag zu II /2.2, Seite 18

Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 2 zur Dimensionierung des Einkaufszentrums beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 

Beschlussvorschlag zu II /2.3, Seite 18

Bezogen auf die Anregungen de Einwenders 3 zur Gestaltung des öffentlichen Raumes beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – im Rahmen des B´Planverfahrens zurückzuweisen.

Es soll jedoch versucht werden, den Anregungen im Rahmen der weiteren Projektentwicklung auf anderer planerischer Ebene gerecht zu werden.

 

Beschlussvorschlag zu II /2.4, Seite 19

Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 4 zu dem geplanten Einkaufszentrum mit Parkdecks beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 

Beschlussvorschlag zu II /2.5.1, Seite 22

Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 5 zu den Aussagen des Einzelhandelsgutachtens beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 

Beschlussvorschlag zu II /2.5.2, Seite 22

Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 5 zur Bestimmung der Sortimente beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen und als festsetzungsergänzenden Punkt in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen.

 

Beschlussvorschlag zu II /2.6, Seite 23

Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 6 zur Fassadengestaltung des Einkaufszentrums beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag zu II /2.7, Seite 24

Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 7 zu Dimensionierung, Anliefersituation und Standort des Einkaufszentrums beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 

Beschlussvorschlag zu II /2.8, Seite 25

Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 8 zur verkehrlichen Erschließung des Einkaufszentrums beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 

Beschlussvorschlag zu II /2.10, Seite 28

Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 10 zu den Inhalten des Plan- und Bauvorhabens „Einkaufszentrum“ beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 

Beschlussvorschlag zu II /2.11, Seite 32

Bezogen auf die Bedenken und Anregungen der Einwender 11 zum Planvorhaben „Einkaufszentrum Telegrafenstraße“ beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 

Beschlussvorschlag zu II /2.12, Seite 32

Bezogen auf die Anregungen der Beirats für Menschen mit Behinderungen zur Berücksichtigung der Belange der behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger beschließt der Rat der Stadt, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – im Rahmen des B´Planverfahrens zurückzuweisen. Es soll jedoch versucht werden, den Anregungen im Rahmen der weiteren Projektentwicklung auf anderer planerischer Ebene (z. B. Objektplanung, Ausbauplanung) gerecht zu werden.

 

Beschlussvorschlag zu B), Seite 32

Der Rat der Stadt beschließt, auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs Nr. 81 „Einkaufszentrum Telegrafenstraße“ einschließlich der zugehörigen Begründung das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

   
    06.12.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
    Ö 4 - (offen)
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt (mit einer Enthaltung von Bündnis90/Di

A) Nach einer regen Diskussion nimmt der Ausschuss die Anregungen/Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und Unterrichtung zur Kenntnis.

 

B) Der Ausschuss für Stadtentwicklung Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt (mit einer Enthaltung von Bündnis90/Die Grünen und einer Enthaltung der Fraktion WNK UWG), auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs Nr. 81 „Einkaufszentrum Telegrafenstraße“ einschließlich der zugehörigen Begründung das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Technische Angestellte Evelyn Schwanke berichtet dem Ausschuss, dass der Investor den Punkt II / 2.5.2 dieser Beschlussvorlage wie folgt geändert haben möchte:

Zwischen den Vertragspartnern besteht Einvernehmen, dass die mögliche Nutzung der Verkaufsflächen dem Einzelhandel vorbehalten ist, wobei die Absatzformen „Verbrauchermarkt“ und Textilhaus als Kernsortiment im Einkaufszentrum untergebracht werden.

 

Der Ausschuss nimmt diese Änderung zur Kenntnis.

 

   
    13.12.2010 - Rat der Stadt
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
    Das Mitglied des Rates Frau Gisela Grangeret beantragt getrennte Abstimmung der Punkte A und B

Das Mitglied des Rates Frau Gisela Grangeret beantragt getrennte Abstimmung der Punkte A und B sowie Einzelabstimmung zu Punkt A. Die Abstimmung erfolgt getrennt zu den Punkten A und B, eine Einzelabstimmung zu Punkt A wird mehrheitlich gegen 6 Stimmen (5 Bündnis90/Die Grünen, 1 SPD) abgelehnt.

 

Zu I und II

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 6 Enthaltungen (3 Bündnis90/Die Grünen, 1 CDU, 1 Bürgerforum, 1 Herrn Rainer Schneider):

 

Zu I /8, Seite 6

Bezogen auf die Stellungnahme des Amtes für Bodendenkmalpflege, Bonn, zur Aufnahme eines Hinweises zum Bodendenkmalschutz in die textlichen Festsetzungen diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen.

 

Zu I /10, Seite 8

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde nimmt der Rat der Stadt die Hinweise zum erforderlichen Erlaubnisverfahren zur Kenntnis und beschließt, die Anregung hinsichtlich des Abstimmungserfordernisses der Gestaltungsinhalte der Entwurfsplanung – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen und Regelungen im abzuschließenden städtebaulichen Vertrag zu formulieren.

 

Zu I /11, Seite 9

Bezogen auf die Anregungen von Straßen.NRW zur verkehrlichen Andienung des geplanten Einkaufszentrums diese - entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung - zu berücksichtigen und die erforderliche Verwaltungsvereinbarung sowie den städtebaulichen Vertrag vor Abschluss der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) abzuschließen.

 

Zu I /12.2, Seite10

Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren Umweltschutzbehörde des RBK zur Aufnahme eines Hinweises zu Altlasten in die textlichen Festsetzungen diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen.

 

Zu I /12.3.1, Seite 10

Bezogen auf die Anregung der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zur Schaffung einer Linksabbiegespur diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – abzulehnen.

 

Zu I /12.3.2, Seite 11

Bezogen auf die Anregung der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK, das geplante Einkaufszentrum nicht über die Telegrafenstraße zu erschließen, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen.

 

Zu I /12.3.3, Seite 11

Bezogen auf die Bedenken der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zu verkehrsbehindernden Rangierbewegungen des Lieferverkehrs auf dem Brückenweg diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 

Zu I /12.3.4, Seite 12

Bezogen auf die Bedenken der Kreisstraßen- und Verkehrsbehörde des RBK zu problematischen Verkehrssituationen aufgrund von nebeneinander liegenden Zufahrten zum Parkhaus und zur Anlieferung diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 


Zu I /13, Seite 13

Bezogen auf die Bedenken der Stadt Burscheid, dass die Planung zu absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Auswirkungen in den Zentren Burscheid und Hilgen führen könne, diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen. An dem Ziel des B`Planes, der Entwicklung und planungsrechtlichen Sicherung eines Einkaufszentrums zur Ertüchtigung der Innenstadt, wird festgehalten.

 

Zu II /2.1, Seite 17

Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 1 zur Begrünung des Einkaufszentrums diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen. Trotzdem soll im Rahmen der weiteren Projektplanung darauf hingewirkt werden, dass Teile des Gebäudes über ein Pflanzkonzept/Rankpflanzen eingegrünt wird, ohne die Belange des Brandschutzes zu behindern.

 

Zu II /2.2, Seite 18

Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 2 zur Dimensionierung des Einkaufszentrums diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 

Zu II /2.3, Seite 18

Bezogen auf die Anregungen de Einwenders 3 zur Gestaltung des öffentlichen Raumes diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – im Rahmen des B´Planverfahrens zurückzuweisen.

Es soll jedoch versucht werden, den Anregungen im Rahmen der weiteren Projektentwicklung auf anderer planerischer Ebene gerecht zu werden.

 

Zu II /2.4, Seite 19

Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 4 zu dem geplanten Einkaufszentrum mit Parkdecks diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 

Zu II /2.5.1, Seite 22

Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 5 zu den Aussagen des Einzelhandelsgutachtens diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/ Abwägung – zurückzuweisen.

 

Zu II /2.5.2, Seite 22

Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 5 zur Bestimmung der Sortimente diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/ Abwägung – zu berücksichtigen und als festsetzungsergänzenden Punkt in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen.

 

Zu II /2.6, Seite 23

Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 6 zur Fassadengestaltung des Einkaufszentrums diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zu berücksichtigen.

 

Zu II /2.7, Seite 24

Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 7 zu Dimensionierung, Anliefersituation und Standort des Einkaufszentrums diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/ Abwägung – zurückzuweisen.

 

Zu II /2.8, Seite 25

Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 8 zur verkehrlichen Erschließung des Einkaufszentrums diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 


Zu II /2.10, Seite 28

Bezogen auf die Anregungen des Einwenders 10 zu den Inhalten des Plan- und Bauvorhabens „Einkaufszentrum“ diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/ Abwägung – zurückzuweisen.

 

Zu II /2.11, Seite 32

Bezogen auf die Bedenken und Anregungen der Einwender 11 zum Planvorhaben „Einkaufszentrum Telegrafenstraße“ diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – zurückzuweisen.

 

Zu II /2.12, Seite 32

Bezogen auf die Anregungen der Beirats für Menschen mit Behinderungen zur Berücksichtigung der Belange der behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger diese – entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung – im Rahmen des B´Planverfahrens zurückzuweisen. Es soll jedoch versucht werden, den Anregungen im Rahmen der weiteren Projektentwicklung auf anderer planerischer Ebene (z. B. Objektplanung, Ausbauplanung) gerecht zu werden.

 

Zu B), Seite 32

Der Rat der Stadt beschließt einmütig mit 2 Enthaltungen (1 Bürgerforum, 1 Bündnis90/Die Grünen), auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs Nr. 81 „Einkaufszentrum Telegrafenstraße“ einschließlich der zugehörigen Begründung das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Ö 5  
35. Änderung des Flächennutzungsplanes "Neuenflügel/Bremsenfeld" Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 82 "Klimaschutzsiedlung Neuenflügel" hier: Vorbereitung zur Aufstellung der Bauleitplanung
Enthält Anlagen
RAT/2010/2010  
Ö 6  
Kanal- und Straßenau Ketzberg hier: Änderung der Ausbauplanung
RAT/2025/2010  
Ö 7  
Kanal- und Straßenbau Forthausen (Stichweg) hier: Änderung der Ausbauplanung
RAT/2026/2010  
Ö 8  
Herstellung der Erschließungsanlage "Osminghausen" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/2030/2010  
Ö 9  
Geschwindigkeitsbeschränkung eines Teilbereiches der L 409 Hier: Folgeantrag der WNK UWG Fraktion vom 03.08.2010
RAT/2031/2010  
Ö 10  
Einziehungsverfahren nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NW (StrWG NW) Verbindungsweg im Bereich Am Vogelsang
Enthält Anlagen
RAT/2032/2010  
Ö 11  
Antrag der CDU Fraktion vom 22.11.2010 Betreff: Prüfung der Möglichkeit von planungsrechtlichen Vorgaben zur Verhinderung von zusätzlichen Ansiedlungen von Spielhallen in den Kerngebieten der Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
RAT/2033/2010  
Ö 12  
Anfragen    
Ö 13  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Verschiedenes