Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
Datum: Mo, 06.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. 81 "Einkaufszentrum Telegrafenstraße" A) Behandlung der Anregungen/Stellungnahmen aus frühzeitiger Beteiligung und Unterrichtung B) Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Enthält Anlagen
RAT/2015/2010  
Ö 5  
35. Änderung des Flächennutzungsplanes "Neuenflügel/Bremsenfeld" Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 82 "Klimaschutzsiedlung Neuenflügel" hier: Vorbereitung zur Aufstellung der Bauleitplanung
Enthält Anlagen
RAT/2010/2010  
Ö 6  
Kanal- und Straßenau Ketzberg hier: Änderung der Ausbauplanung
RAT/2025/2010  
Ö 7  
Kanal- und Straßenbau Forthausen (Stichweg) hier: Änderung der Ausbauplanung
RAT/2026/2010  
Ö 8  
Herstellung der Erschließungsanlage "Osminghausen" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/2030/2010  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gemäß den §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der „Stichstraße Osminghausen“ und der Straße „Hofschaft Osminghausen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Stichstraße Osminghausen

Gemarkung Dhünn, Flur 2, Flurstücke 707, 712, 718, 724, 729 (Teilstück), 730, 733, 737

 

Straße „Hofschaft Osminghausen“

Gemarkung Dhünn, Flur 2, Flurstücke 653 (Teilstück), 739, 740, 742, 744

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 

   
    06.12.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
    Ö 8 - (offen)
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gemäß den §

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig, gemäß den §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der „Stichstraße Osminghausen“ und der Straße „Hofschaft Osminghausen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr zu beschließen:

 

Stichstraße Osminghausen

Gemarkung Dhünn, Flur 2, Flurstücke 707, 712, 718, 724, 729 (Teilstück), 730, 733, 737

 

Straße „Hofschaft Osminghausen“

Gemarkung Dhünn, Flur 2, Flurstücke 653 (Teilstück), 739, 740, 742, 744

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 

 

   
    13.12.2010 - Rat der Stadt
    Ö 19 - ungeändert beschlossen
    Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig gemäß den §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhei

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig gemäß den §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der „Stichstraße Osminghausen“ und der Straße „Hofschaft Osminghausen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Stichstraße Osminghausen

Gemarkung Dhünn, Flur 2, Flurstücke 707, 712, 718, 724, 729 (Teilstück), 730, 733, 737

 

Straße „Hofschaft Osminghausen“

Gemarkung Dhünn, Flur 2, Flurstücke 653 (Teilstück), 739, 740, 742, 744

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 9  
Geschwindigkeitsbeschränkung eines Teilbereiches der L 409 Hier: Folgeantrag der WNK UWG Fraktion vom 03.08.2010
RAT/2031/2010  
Ö 10  
Einziehungsverfahren nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NW (StrWG NW) Verbindungsweg im Bereich Am Vogelsang
Enthält Anlagen
RAT/2032/2010  
Ö 11  
Antrag der CDU Fraktion vom 22.11.2010 Betreff: Prüfung der Möglichkeit von planungsrechtlichen Vorgaben zur Verhinderung von zusätzlichen Ansiedlungen von Spielhallen in den Kerngebieten der Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
RAT/2033/2010  
Ö 12  
Anfragen    
Ö 13  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
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