Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt für
das Jahr 2004 unter Einbeziehung der Christlichen Suchtkranken- und
Angehörigenberatung in die Bezuschussung der Verbände und Vereine mit
kontinuierlicher Arbeit folgende Neuverteilung des Gesamtbetrages von 4.631
€:
DRK 1.655
€
VDK, OV Wermelskirchen (incl. Dabringhausen und Dhünn) 455
€
Bund der Vertriebenen 255
€
Caritasverband 400
€
Ev. Kirchengemeinde Wermelskirchen 313
€
Ev. Kirchengemeinde Dabringhausen 125
€
Ev. Kirchengemeinde Dhünn 125
€
Verein Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind 520
€
Sozialverband Deutschland e. V., OV Wermelskirchen 243
€
(vormals Reichsbund der Kriegs- und Wehrdienstopfer)
Bürgerhilfe Wermelskirchen e. V. 275
€
Christliche Suchtkranken- und Angehörigenberatung e. V.
Wermelskirchen 275
€
Gesamt: 4.631 €
Gerundet: 4.640 €
Ab dem Jahr 2005
wird die Zuschusszahlung eingestellt.