Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2011 und erteilt den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 8 (2) Buchstabe f SpkG NW Entlastung.
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wermelskirchen nehmen aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
01.10.2012 - Rat der Stadt
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2011 und erteilt einstimmig den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 8 (2) Buchstabe f SpkG NW Entlastung.
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wermelskirchen nehmen aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.