Stadtverordneter Bilstein erklärt für die SPD-Fraktion,
dass er die Änderung als politisch sinnvoll betrachtet, jedoch die Konsequenzen
für nicht unerheblich hält, da die Einrichtung eines Beirates nun nicht
gewährleistet ist. Er signalisiert, dass die SPD-Fraktion bei der Abstimmung
mit Enthaltung votiert.
Stadtverordnete Paulig beklagt, dass sich die
Kreisverwaltung inhaltlich nicht mit der Thematik auseinander gesetzt hat und das
Begehren des Wermelskirchener Sozialausschusses bei den Beratungen nicht
berücksichtigt wurde.
Der Rat der Stadt revidiert einstimmig bei 11
Enthaltungen (1 CDU, 10 SPD) seinen Beschluss vom 28.02.2005 hinsichtlich des
Abschlusses des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Gründung einer
Kooperationsgemeinschaft zwischen der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach und
dem Rheinisch-Bergischen Kreis sowie den kreisangehörigen Kommunen dahingehend,
auf der Streichung des Wortes „mögliche“ in § 6 Abs. 2 Ziff. 5
des Vertrages nicht zu bestehen.
Dadurch wird dem Bürgermeister die Möglichkeit
eingeräumt, den Vertragsentwurf zu unterzeichnen.