Durch eine Tischvorlage sind die Stadtverordneten gemäß
dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 18.04.2005
über eine Änderung des Beschlussvorschlages (zu 3.), der Sachdarstellung sowie
des zugehörigen Pflichtenheftes informiert worden. Der Text der nachstehenden Beschlussfassung
wurde entsprechend angepasst.
Stadtverordneter Seeger hält es für eine Frage des guten Stils,
dass die bisherigen Investoren bezüglich des Bau- und Nutzungskonzeptes auch in
Kenntnis gesetzt werden. Bürgermeister Weik sagt zu, dass alle interessierten
Investoren, auch die aus der Vergangenheit, angeschrieben und zur Beteiligung
aufgefordert werden.
Auf Vorschlag von Bürgermeister Weik verständigen sich die
Ausschussmitglieder darauf, dass keine Einzelabstimmungen zu den nachstehenden
Unterpunkten durchgeführt werden.
Es erfolgt eine Abstimmung zu den Punkten 1 bis 3
und die Beschlussfassung ist einstimmig.
Zu 1.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die
Kenntnisnahme, Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Vorschläge der Verwaltung
zu Änderungen der städtebaulichen Festsetzungen gemäß der im Sachverhalt der
Sitzungsvorlage dargestellten nachstehenden Beschlussvorschläge.
Zu 2.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 1.
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Loches Platz“
nach § 3 (2) BauGB in der in der Sitzung beschlossenen Planfassung
einschließlich der dazu gehörenden Begründung.
Zu 3.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig das
Pflichtenheft zum Projekt Loches-Platz in der vorliegenden Fassung.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung
einstimmig, die am Projekt interessierten Investoren aufzufordern, ein
entsprechendes Bau- und Nutzungskonzept für den Loches-Platz auf der Basis des
B-Planes, in Verbindung mit dem Pflichtenheft, zu erarbeiten.