Der Rat der Stadt beschließt die
für die Sanierung der äußeren Kellerwände des Gebäudes Jugendmusikschule
erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 14.400 € außerplanmäßig bei
Haushaltsstelle 1.333.502.0.9 bereit zu stellen.
Die Deckung der Mehrausgaben
erfolgt im Rahmen der folgenden Haushaltsstellen:
11.000 € bei Haushaltsstelle
1.910.807.1.8 (Minderausgaben Zinsen Kreditmarkt)
3.400 € bei Haushaltsstelle
1.333.178.0.5 (Einnahmen Sponsoring)
17.10.2005 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt die für die Sanierung der äußeren
Kellerwände des Gebäudes Jugendmusikschule erforderlichen Haush
Im Rahmen einer ausführlichen
Diskussion beantwortet die Verwaltung Fragen der Ausschussmitglieger.
Der Haupt- und Finanzausschuss
empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, die für die Sanierung
der äußeren Kellerwände des Gebäudes Jugendmusikschule erforderlichen
Haushaltsmittel in Höhe von 14.400 € außerplanmäßig bei Haushaltsstelle
1.333.502.0.9 bereit zu stellen.
Die Deckung der Mehrausgaben
erfolgt im Rahmen der folgenden Haushaltsstellen:
11.000 € bei Haushaltsstelle
1.910.807.1.8 (Minderausgaben Zinsen Kreditmarkt)
3.400 € bei Haushaltsstelle
1.333.178.0.5 (Einnahmen Sponsoring)
31.10.2005 - Rat der Stadt
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die für die Sanierung der
äußeren Kellerwände des Gebäudes Jugendmusikschule erforderl
Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig die für die Sanierung der äußeren Kellerwände des Gebäudes
Jugendmusikschule erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 14.400 €
außerplanmäßig bei Haushaltsstelle 1.333.502.0.9 bereit zu stellen.
Die Deckung der Mehrausgaben
erfolgt im Rahmen der folgenden Haushaltsstellen:
11.000 € bei Haushaltsstelle
1.910.807.1.8 (Minderausgaben Zinsen Kreditmarkt)
3.400 € bei Haushaltsstelle
1.333.178.0.5 (Einnahmen Sponsoring)