Der Rat der Stadt beschließt, die
Vergünstigungen durch den Stadtpass auf die Bezieher von Leistungen nach dem
SGB II, SGB XII und AsylbLG zu übertragen und die Richtlinien zur Erteilung
eines Stadtpasses im Sinne der Ausführungen beim Sachverhalt dieser Beschlussvorlage
zu erlassen.
12.09.2005 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 8 - (offen)
Beschlussvorschlag:
Auf Anfrage von Stadtverordnetem
Seeger teilt die Verwaltung mit, dass es derzeit 420 Stadtpassinhaber in
Wermelskirchen gibt.
Der Haupt- und Finanzausschuss
empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, die Vergünstigungen
durch den Stadtpass auf die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII
und AsylbLG zu übertragen und die Richtlinien zur Erteilung eines Stadtpasses
im Sinne der Ausführungen beim Sachverhalt dieser Beschlussvorlage zu erlassen.
26.09.2005 - Rat der Stadt
Ö 19 - (offen)
Der Rat der Stadt beschließt, die Vergünstigungen durch den Stadtpass
auf die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII
Der Rat der Stadt beschließt
einmütig bei 1 Enthaltung (FDP), die Vergünstigungen durch den Stadtpass auf
die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG zu übertragen
und die Richtlinien zur Erteilung eines Stadtpasses im Sinne der Ausführungen
beim Sachverhalt dieser Beschlussvorlage zu erlassen.
Bericht der Verwaltung über die Situation der Zuweisung und Unterbringung von Aussiedlern und ausländischen Flüchtlingen (Verfasser : Aubel, Hans-Willi)