TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Sitzungseröffnung |
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Ö 2 |
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Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers |
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Ö 3 |
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Ersatzwahlen zu Gremien und Ausschüssen |
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RAT/3481/2016 |
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Ö 4 |
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Benennung einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wermelskirchen |
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RAT/3535/2016 |
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Ö 5 |
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Ergebnisse Seniorenbeiratswahl 2016 |
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RAT/3492/2016 |
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Ö 6 |
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Wohnraumerstellung für Flüchtlinge |
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RAT/3543/2016 |
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Ö 7 |
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Kostenermittlung Durchführung mobiles Bürgerbüro |
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RAT/3327/2016-1 |
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Ö 8 |
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Zusammenführen des Berufskollegs Wipperfürth mit dem Berufskolleg Bergisch Land in Wermelskirchen zu einer Schule in Trägerschaft des Oberbergischen Kreises an 2 Teilstandorten |
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RAT/3479/2016 |
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Ö 9 |
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Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2015 |
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RAT/3523/2016 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: - Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2015 per 31.12.2015 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.786.205,97 € ab.
- Der Rat der Stadt beschließt, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.333.753,75 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
- Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH, Krefeld, vom 05.09.2015 vorbehaltlose Entlastung.
- Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung.
Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. |
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22.09.2016 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb |
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Ö 3 - ungeändert beschlossen |
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Die Prüfung des Jahresabschlusses wird durch Herrn Abts von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH vorgestellt. - Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2015 per 31.12.2015 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht festzustellen. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.786.205,97 € ab.
- Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.333.753,75 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
- Der Betriebsausschuss erteilt einstimmig gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH, Krefeld, vom 05.09.2015 vorbehaltlose Entlastung.
- Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. Fragen der Betriebsausschussmitglieder zu diesem Tagesordnungspunkt werden durch die Betriebsleitung beantwortet.
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26.09.2016 - Rat der Stadt |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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- Der Rat der Stadt stellt einstimmig den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2015 per 31.12.2015 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.786.205,97 € ab.
- Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.333.753,75 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
- Der Rat der Stadt erteilt einstimmig gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung.
Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.
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Ö 10 |
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3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Ostringhausen";
Öffentlichen Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange |
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RAT/3478/2016 |
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Ö 11 |
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Antrag der Fraktion von WNK UWG FREIE WÄHLER vom 02.05.2016: Urwahl des Beirats für Menschen mit Behinderung am 22.09.2016 |
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RAT/3430/2016 |
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Ö 12 |
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Antrag der Fraktion WNKUWG Freie Wähler vom 01.09.2016; Reform des Wahlverfahrens zum Beirat für Menschen mit Behinderung |
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RAT/3528/2016 |
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Ö 13 |
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Anfrage der CDU Fraktion vom 29.07.2016; Belgische Atomkraftwerke; Jodtabletten |
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RAT/3493/2016 |
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Ö 14 |
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Antrag der CDU Fraktion vom 14.09.2016; hier: Erschließungsvertrag Stumpf |
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RAT/3541/2016 |
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Ö 15 |
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Anfragen |
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Ö 16 |
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Verschiedenes |
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N 1 |
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Abschluss eines Erschließungsvertrages im Bereich In den Birgden |
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N 2 |
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Ankauf eines Baugrundstücks |
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N 3 |
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Anmietung zur Unterbringung von Flüchtlingen |
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N 4 |
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Grundstücksangelegenheit
Verkauf eines städtischen Grundstücks |
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N 5 |
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Grundstücksangelegenheit
Tausch von Waldflächen |
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N 6 |
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Verschiedenes |
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