Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 08.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW
Enthält Anlagen
0178/2018  
Ö 4  
19. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen vom 12.07.1995
Enthält Anlagen
0200/2018  
Ö 5  
Auflösung des Bergischen Transportverbandes (BTV)
Enthält Anlagen
0206/2018  
Ö 6  
40. Änderung des Flächennutzungsplanes "Autobahnohr" a) Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen b) Beschluss der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
Enthält Anlagen
0179/2018  
Ö 7  
Einleitung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gleisdreieck"
Enthält Anlagen
0184/2018  
Ö 8  
Herstellung der Erschließungsanlage "Emminghausen 6-22" Widmung der Erschließungsanlage
Enthält Anlagen
0191/2018  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Stichstraße Emminghausen 6-22“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen,

Flur 14,

Flurstücke 483, 485, 487, 491, 493, 494, 499, 502, 542 und 543.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 


 

   
    24.09.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

MdR Herr Martin Bosbach (CDU) berichtet von der Beschwerde eines Anwohners, auf dessen Grundstück das städtische Niederschlagswasser läuft. Er fragt an, ob der Straßenzustand endgültig sei.

Herr Harald Drescher, Leiter des Tiefbauamtes erläutert, dass der Straßenausbau im Bereich der bebauten Grundstücke ausreichend sei und seit 10 Jahren funktioniert. Anlass für die angesprochene Situation sind zwei kurz aufeinanderfolgende Starkregenereignisse. Oberhalb der ausgebauten Straße bindet eine landwirtschaftliche Straße an. Auf diesen Wirtschaftsweg fließt das Oberflächenwasser der landwirtschaftlichen Seitenflächen ein, welches bei Starkregen entsprechend in Richtung ausgebaute Straße führt. Die Stadtverwaltung hat bereits die Rigolen und Seitengräben des Wirtschaftsweges saniert und wird die Entwässerungssituation des landwirtschaftlichen Weges weiterhin prüfen und ggf. verbessern.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig, gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Stichstraße Emminghausen 6-22 zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr zu beschließen:

 

 

 

Gemarkung Dabringhausen,

Flur 14,

Flurstücke 483, 485, 487, 491, 493, 494, 499, 502, 542 und 543.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

   
    08.10.2018 - Rat der Stadt
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Stichstraße Emminghausen 6-22 zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen,

Flur 14,

Flurstücke 483, 485, 487, 491, 493, 494, 499, 502, 542 und 543.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.
 

 

Ö 9  
Herstellung der Erschließungsanlage "Lüffringhauser Weg" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
0195/2018  
Ö 10  
Antrag von CDU, WNK UWG Freie Wähler, Bürgerforum, FDP vom 17.09.2018; Überführung der Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes an den Rheinisch-Bergischen Kreis
Enthält Anlagen
0204/2018  
Ö 11  
Antrag der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen vom 16.09.2018 betr. Einrichtung eines Bürgerbudgets
Enthält Anlagen
0209/2018  
Ö 12  
Anfragen    
Ö 13  
Verschiedenes    
N 1     1. Personalbericht der Stadtverwaltung Wermelskirchen      
N 2     Grundstücksangelegenheit Ankauf von Grundstücksteilflächen      
N 3     Grundstücksangelegenheit Ankauf einer Immobilie      
N 4     Verschiedenes