Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 08.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW
Enthält Anlagen
0178/2018  
Ö 4  
19. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen vom 12.07.1995
Enthält Anlagen
0200/2018  
Ö 5  
Auflösung des Bergischen Transportverbandes (BTV)
Enthält Anlagen
0206/2018  
Ö 6  
40. Änderung des Flächennutzungsplanes "Autobahnohr" a) Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen b) Beschluss der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
Enthält Anlagen
0179/2018  
Ö 7  
Einleitung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gleisdreieck"
Enthält Anlagen
0184/2018  
Ö 8  
Herstellung der Erschließungsanlage "Emminghausen 6-22" Widmung der Erschließungsanlage
Enthält Anlagen
0191/2018  
Ö 9  
Herstellung der Erschließungsanlage "Lüffringhauser Weg" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
0195/2018  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstückes „Lüffringhauser Weg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Lüffringhauser Weg,

Gemarkung Oberhonnschaft, Flur 7, Flurstück 958.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung tritt die mit amtlicher Bekanntmachung vom 28.06.2011 veröffentlichte, flächenmäßig zu korrigierende, Widmungsverfügung außer Kraft.

 


 

   
    24.09.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig, gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstückes „ffringhauser Weg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr zu beschließen:

 

ffringhauser Weg,

Gemarkung Oberhonnschaft, Flur 7, Flurstück 958.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung tritt die mit amtlicher Bekanntmachung vom 28.06.2011 veröffentlichte, flächenmäßig zu korrigierende, Widmungsverfügung außer Kraft.

 

   
    08.10.2018 - Rat der Stadt
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstückes „ffringhauser Weg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

ffringhauser Weg,

Gemarkung Oberhonnschaft, Flur 7, Flurstück 958.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung tritt die mit amtlicher Bekanntmachung vom 28.06.2011 veröffentlichte, flächenmäßig zu korrigierende, Widmungsverfügung außer Kraft.
 

 

Ö 10  
Antrag von CDU, WNK UWG Freie Wähler, Bürgerforum, FDP vom 17.09.2018; Überführung der Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes an den Rheinisch-Bergischen Kreis
Enthält Anlagen
0204/2018  
Ö 11  
Antrag der Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen vom 16.09.2018 betr. Einrichtung eines Bürgerbudgets
Enthält Anlagen
0209/2018  
Ö 12  
Anfragen    
Ö 13  
Verschiedenes    
N 1     1. Personalbericht der Stadtverwaltung Wermelskirchen      
N 2     Grundstücksangelegenheit Ankauf von Grundstücksteilflächen      
N 3     Grundstücksangelegenheit Ankauf einer Immobilie      
N 4     Verschiedenes