Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die vom BTV[1] zur Verfügung gestellten Unterlagen aus der BTV Verbandsversammlung vom 11.07.2018 i.V.m. den Unterlagen für die Erstellung dieser Beschlussvorlage zur Kenntnis. Der Rat der Stadt erklärt seinen Willen, dass der Zweckverband BTV zum 31.12.2018 aufgelöst werden soll. Dieser Wille steht unter der Prämisse, dass die zukünftige Aufgabenwahrnehmung nicht ausschließlich alleine durch die Stadt Wermelskirchen erfolgt, sondern im Rahmen einer Kooperation zwischen der Stadt Wermelskirchen als zuständiger „Sammel-örE[2]“, der BWS GmbH und dem BAV.
1.Die Vertreter der Stadt Wermelskirchen werden ermächtigt und angewiesen, eine Auflösung des BTV zum 31.12.2018 in der nächsten Verbandsversammlung des BTV zu beschließen.
2.Die Stadt Wermelskirchen nimmt ihre Rechte und Pflichten nach dem Verpackungsgesetz als zuständiger örE nach § 17 KrWG[3], § 5 abs. 6 LAbfG[4] NRW wahr. Es wird eine Kooperation bei der zukünftigen Aufgabenerledigung mit der BWS[5] GmbH und dem BAV[6] angestrebt.
3.Die der Stadt Wermelskirchen zustehenden Gesellschafteranteile an der BWS GmbH sollen im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung der Stadt Wermelskirchen übertragen werden.