Tagesordnung - 32. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: 32. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 29.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:44 Anlass: Sitzung
Raum: Feuer- und Rettungswache, Unterrichtsraum 1.OG
Ort: 42929 Wermelskirchen, Vorm Eickerberg 2a

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. DA 15 "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen"; a) Aufstellungsbeschluss b) Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Enthält Anlagen
0079/2019  
Ö 4  
Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung - vom ...
Enthält Anlagen
0075/2019  
Ö 5  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 86 "Autobahnohr" a) Behandlung der vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken (Abwägung) b) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Enthält Anlagen
0072/2019  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Rat der Stadt beschließt, die Abwägung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“ vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen.

 

b)

Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“ gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung und stimmt der zugehörigen Begründung zu.
 

   
    29.04.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

a)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, zu beschließen, die Abwägung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“ vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen.

 

b)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“ gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen und der zugehörigen Begründung zuzustimmen.
 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

 

 

 

 

 

 

   
    27.05.2019 - Rat der Stadt
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

a)

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die Abwägung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“ vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen.

b)

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 86 „Autobahnohr“ gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung und stimmt der zugehörigen Begründung zu.


 

 

Ö 6  
Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 86 Autobahnohr hier: Straßenbenennung Dönges-Straße
Enthält Anlagen
0076/2019  
Ö 7  
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 "Ostringhausen": Aufstellungsbeschluss (vereinfachtes Verfahren)
Enthält Anlagen
0080/2019  
Ö 8  
Interkommunales Gewerbegebiet Gleisdreieck Sachstandsbericht
0077/2019  
Ö 9  
Antrag der Fraktion WNK UWG Freie Wähler vom 21.03.2019; Mitfahrbänke
Enthält Anlagen
0082/2019  
Ö 10  
Antrag der SPD Fraktion vom 08.04.2019; Errichtung von Bushaltewartehäuschen
Enthält Anlagen
0088/2019  
Ö 11  
Antrag der SPD Fraktion vom 15.04.2019; Radwegepläne
Enthält Anlagen
0089/2019  
Ö 12  
Anfragen    
Ö 13  
Verschiedenes    
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