A)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, zu beschließen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. DA 14 "Meisenweg" zu erweitern und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch zu erneuern. Die Abgrenzung des Bebauungsplangebiets ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage 13: Geltungsbereich Bebauungsplan, Mai 2019).
B)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, zu beschließen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. DA 14 "Meisenweg" einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.
Beide Beschlüsse erfolgen einstimmig.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beauftragt die Verwaltung, die Einrichtung einer Baustraße von der K 18 zum Neubaugebiet zu prüfen, um die Belastung der vorhandenen Straßenkörper im Aster-, Meisen- und Finkenweg zu vermeiden.