a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, den Geltungsbereich für die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen „Hinter dem Hofe“ zu ändern und den Aufstellungsbeschluss entsprechend zu erneuern. Der neue Geltungsbereich ist aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Planzeichnung (Anlage 1) zu ersehen.
b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, den Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 85 „Hinter dem Hofe“ zu ändern und den Aufstellungsbeschluss entsprechend zu erneuern. Der neue Geltungsbereich ist aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Planzeichnung (Anlage 2) zu ersehen.
c) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt die Verwaltung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB zu beauftragen, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Die Beschlüsse erfolgen einstimmig.