Der Rat der Stadt beschließt, nach Vorliegen einer positiven landesplanerischen Stellungnahme die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
02.12.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 6 - (offen)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, nach Vorliegen einer positiven landesplanerischen Stellungnahme die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ gem. §3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
16.12.2019 - Rat der Stadt
Ö 24 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, nach Vorliegen einer positiven landesplanerischen Stellungnahme die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
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