Der Rat der Stadt beschließt die 4. Nachtragssatzung
zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Festlegung der Gebietszonen und
der Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 BauO NRWvom 01.03.2000 in der von der Verwaltung
vorgelegten Form.
Ein Exemplar der 4. Nachtragssatzung zur Satzung der
Stadt Wermelskirchen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des
Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der BauO NRW ist dem Original der Niederschrift
über die Sitzung des Rates beigefügt.
04.06.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der
Stadt einstimmig, die 4
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die 4. Nachtragssatzung zur Satzung der
Stadt Wermelskirchen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des
Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 BauO NRWvom 01.03.2000 in der von der Verwaltung vorgelegten Form zu
beschließen.
11.06.2007 - Rat der Stadt
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 4
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 4.
Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Festlegung der
Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 BauO NRWvom 01.03.2000 in der von der Verwaltung
vorgelegten Form.
Ein Exemplar der 4. Nachtragssatzung zur Satzung der
Stadt Wermelskirchen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des
Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der BauO NRW ist dem Original der Niederschrift
über die Sitzung des Rates beigefügt.