Der Rat der Stadt beschließt gem. § 7 des Straßen-
und Wegegesetz NW, den in der Anlage (Lageplan) gekennzeichneten Weg Gemarkung
Dorfhonnschaft, Flur 25, Flurstück 721 einzuziehen, da eine öffentliche
Verkehrsbedeutung nicht mehr besteht.
Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche
Einziehungsverfahren gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz NW durchzuführen.
04.06.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 7 - zur Kenntnis genommen
11.06.2007 - Rat der Stadt
Ö 23 - an Verwaltung zurück verwiesen
Die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt wurde
gemäß dem Antrag der FDP-Fraktion in die nächste Sitzung
Die Beratung und Beschlussfassung zu diesemTagesordnungspunkt wurde gemäß dem Antrag der
FDP-Fraktion in die nächste Sitzung des Rates vertagt.
17.09.2007 - Rat der Stadt
Ö 22.2 - an Verwaltung zurück verwiesen
Der Rat der Stadt beschließt gem
Bürgermeister Weik teilt mit, dass die Verwaltung
aufgrund des Antrages der FDP-Fraktion die Beschlussvorlage zu diesem
Tagesordnungspunkt zurückzieht. Diese wird zu gegebener Zeit dem Rat der Stadt
erneut zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.