Der Rat der Stadt beschließt
gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes
mit der Zielsetzung, eine gewerblich ausgerichtete Outdoor Sport- und
Freizeitarena planungsrechtlich zu sichern und im Flächennutzungsplan entsprechend
darzustellen.
Der Planbereich der Änderung ist
der in der Anlage 1 beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
Eine entsprechende landesplanerische Abstimmung gemäß
§ 32 (1) Landesplanungsgesetz ist durchzuführen.
12.03.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 4 - an Verwaltung zurück verwiesen
04.06.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 4.2 - geändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 29
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 12 Ja-Stimmen (7
CDU, 2 Bürgerforum, 1 UWG, 1 WNK/UWG, 1 FDP) bei 7 Gegenstimmen (4 SPD, 1 CDU,
1 Bündnis 90/Die Grünen, 1 ohne Fraktion) gemäß § 2 (1) BauGB, die Aufstellung
der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Zielsetzung, eine gewerblich
ausgerichtete Outdoor Sport- und Freizeitarena planungsrechtlich zu sichern und
im Flächennutzungsplan entsprechend darzustellen, zu beschließen.
Der Planbereich der Änderung ist
der in der Anlage 1 beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
Eine entsprechende landesplanerische Abstimmung gemäß
§ 32 (1) Landesplanungsgesetz ist durchzuführen.
Sollte aus welchen Gründen auch immer die Outdoor
Sport- und Freizeitarena nicht realisiert werden können, wird der
Flächennutzungsplan wieder in die Form der 23. Änderung aus dem Jahr 2003
zurückgeführt werden.
11.06.2007 - Rat der Stadt
Ö 9.2 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt mit
36 Ja-Stimmen (16 CDU, 8 BüFo, 4 WNK/UWG, 4 FDP, 3 UWG, Bürgermeister) bei 20 Gegenstimmen(4 CDU, 11 SPD, 4 Bündnis
90/Die Grünen, 1 ohne Fraktion) - gemäß § 2 (1) BauGB, die Aufstellung der 29.
Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Zielsetzung, eine gewerblich
ausgerichtete Outdoor Sport- und Freizeitarena planungsrechtlich zu sichern und
im Flächennutzungsplan entsprechend darzustellen, zu beschließen.
Der Planbereich der Änderung ist
der in der Anlage 1 beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
Eine entsprechende landesplanerische Abstimmung gemäß
§ 32 (1) Landesplanungsgesetz ist durchzuführen.
Sollte aus welchen Gründen auch immer die Outdoor
Sport- und Freizeitarena nicht realisiert werden können, wird der
Flächennutzungsplan wieder in die Form der 23. Änderung aus dem Jahr 2003
zurückgeführt werden.