Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
1.Die Verwaltung wird beauftragt, für die Jahrgangsstufe 5 der Gesamtschule Wermelskirchen im Schuljahr 20024/25 die Einrichtung einer Mehrklasse (Erhöhung der Zügigkeit von 5 genehmigten Zügen auf dann 6 Züge) bei der Bezirksregierung Köln gem. § 81 Schulgesetz zu beantragen, um die bisher abgelehnten Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2024/25 aufnehmen zu können.
2..Die Verwaltung prüft den räumlichen Bedarf hinsichtlich einer langfristigen Lösung zur Sicherung ausreichende Kapazitäten der Gesamtschule unter vorrangiger Berücksichtigung städtischer Grundstücke bzw. Immobilien. Sie legt dazu ein Konzept zur baulichen Entwicklung der Gesamtschule mit dem Ziel einer Sechszügigkeit auf folgender Grundlage vor:
Bauliche Erweiterung der Schulgebäude am Standort Wirtsmühle für die Jahrgangsstufen 5 – 10 und die Entwicklung eines weiteren Standorts für die Jahrgangsstufen 11 – 13.
3. Nach Vorliegen eines belastbaren baulichen Konzepts stellt die Verwaltung einen Antrag auf Genehmigung einer sechszügigen Gesamtschule.