Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf zur 51. FNP-Änderung einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
23.06.2025 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag: Offenlage
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf zur 51. FNP-Änderung einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
07.07.2025 - Rat der Stadt
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss: Offenlage
Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf zur 51. FNP-Änderung einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.