Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 07.07.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Sitzungseröffnung    
Ö 2     Bestellung der Schriftführerin bzw. des Schriftführers    
Ö 3     Ersatzwahlen in Ausschüssen und Gremien
0116/2025  
Ö 4     Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2024
Enthält Anlagen
0122/2025  
Ö 5     Übernahme und Widmung "Hugo-Faßbender-Weg"
Enthält Anlagen
0070/2025  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die durch die Firma Tente GmbH & Co. KG in Wermelskirchen erstellte Erschließungsanlage „Hugo-Faßbender-Weg“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 3 vom 10.12.2024, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Hugo-Faßbender-Weg“ zum Gemeingebrauchr den öffentlichen Verkehr:

 

Hugo-Faßbender-Weg:

Gemarkung Dabringhausen, Flur 6, Flurstücke 877, 879, 882, 878, 785, 873, 871, 884, 869, 867, 860, 836, 842, 845, 850, 848, 846, 865, 843, 825, 819, 820, 849, 840 und 863

 

Der Gemeingebrauch an den folgenden Flurstücken wird auf die Verkehrsart „Fußweg“ beschränkt:

 

Gemarkung Dabringhausen, Flur 6, Flurstücke 848, 846, 865, 843, 825, 819, 820, 840 sowie eine Teilfläche aus Gemarkung Dabringhausen, Flur 6, Flurstück 877 (Fußweg von der K18 Strandbadstraße bis zum Grundstück Hugo-Faßbender-Weg 27 sowie der Spielplatz samt Zuwegung), vgl. hierzu die schraffierten Flächen im beiliegenden Lageplan.

 

Der Gemeingebrauch der übrigen Grundstücke wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.
 

Ö 6     Doppelhaushalt 2024/2025 hier: Beschluss eines Verlustvortrages für das Finanzplanungsjahr 2028
Enthält Anlagen
0092/2025  
Ö 7     Zuschussverteilung für plusKITAs mit zusätzlichem Sprachförderbedarf bis 31.07.2030 gemäß § 45 KiBiz
0067/2025  
Ö 8     51. Änderung des Flächennutzungsplans "Wickhausen": Beschluss zur Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden (Offenlage)
Enthält Anlagen
0049/2025  
Ö 9     Beschluss des Leitbildes und der dazugehörigen Kernziele des Klimafolgenanpassungskonzepts
Enthält Anlagen
0089/2025  
Ö 10     Beschluss zur Umsetzung des integrierten Klimaanpassungskonzeptes und zum Aufbau eines kontinuierlichen Controllings
0091/2025  
Ö 11     1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 56 "Krankenhaus Wermelskirchen": a) Aufstellungsbeschluss; b) Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
Enthält Anlagen
0088/2025  
Ö 12     35. Änderung des Flächennutzungsplans "Neuenflügel" und Aufstellung des Bebauungsplans 82 "Neuenflügel": a) Aufstellungsbeschluss Flächennutzungsplan; b) Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan; c) Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
Enthält Anlagen
0055/2025  
Ö 13     Antrag (gemeinsam) der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP vom 23.06.2025 zum Thema "Bezahlkarte für Asylbewerber"
Enthält Anlagen
0115/2025  
Ö 14     Anfragen    
Ö 15     Verschiedenes    
N 16     Beteiligungsangelegenheit Hier: Vergabe einer rechtlichen Beratungsleistung      
N 17     Verwendung des Jahresüberschusses der Stadtsparkasse Wermelskirchen aus dem Geschäftsjahr 2024      
N 18     Grundstücksangelegenheit      
N 19     Grundstücksangelegenheit      
N 20     Grundstücksangelegenheit      
N 21     Verschiedenes