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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den aus der Anlage ersichtlichen
genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Sachverhalt: Im Zeitraum vom 02.08. – 25.09.2006 wurden durch
den Stadtkämmerer über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt. Da sie den
Betrag von 1.000 € überschreiten, sind sie dem Haupt- und Finanzausschuss
und dem Rat der Stadt gem. § 82 (1) GO NW (alt) zur Kenntnis zu geben. Sie
sind in der Anlage aufgeführt. Anlage/n: Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben
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