Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den im Zeitraum vom 10.11.2006
– 08.02.2007 genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Sachverhalt: Im Zeitraum vom 10.11.2006 bis zum 08.02.2007
wurden durch den Stadtkämmerer über- und außerplanmäßige Ausgaben betreffend
das Haushaltsjahr 2006, auch für Abschlussbuchungen, genehmigt. Da sie den
Betrag von 1.000 € überschreiten, sind sie dem Haupt- und Finanzausschuss
und dem Rat der Stadt gem. § 82 (1) GO NW (alt) zur Kenntnis zu geben. Sie
sind in der Anlage aufgeführt. Anlage/n: Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben
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