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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NW Kenntnis von der im Zeitraum vom 01.01.2007
bis zum 28.02.2007 genehmigten außerplanmäßigen Aufwendung/ Auszahlung. Sachverhalt: Im Zeitraum vom 01.01.2007 – 28.02.2007
wurde durch den Stadtkämmerer eine außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung
genehmigt. Da sie den Betrag von 1.000 € überschreitet, ist sie dem
Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt gem. § 83 (2) GO NW (neu)
zur Kenntnis zu geben. Sie ist in der Anlage aufgeführt. Die Vorlage entspricht den neuen haushaltsrechtlichen Bestimmungen nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF), die entsprechend der Einführung beim Städtischen Haushalt ab dem 01.01.2007 zu beachten sind. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen können in den Teilergebnisplänen, über- und außerplanmäßige Auszahlungen in den Teilfinanzplänen (sowohl im konsumtiven Teil, wie auch im investiven Teil) entstehen. Die entsprechende Vorlage wird auch künftig im Rahmen der o. a. Wertgrenze erfolgen. Anlage/n: Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
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