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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NW Kenntnis von in der Zeit vom 21.02.2008 bis zum 14.05.2008 genehmigten
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen. Sachverhalt: In der Zeit vom 21.02.2008 bis zum 14.05.2008 wurden durch den Stadtkämmerer über- und außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen genehmigt. Da sie den Betrag von 1.000 €
überschreiten, sind sie dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt
gem. § 83 (2) GO NW (neu) zur Kenntnis zu geben. Sie sind in der Anlage
aufgeführt. Die Vorlage entspricht den neuen haushaltsrechtlichen Bestimmungen nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF), die entsprechend der Einführung beim Städtischen Haushalt ab dem 01.01.2007 zu beachten sind. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen können in den Teilergebnisplänen, über- und außerplanmäßige Auszahlungen in den Teilfinanzplänen (sowohl im konsumtiven Teil, wie auch im investiven Teil) entstehen. Die entsprechende Vorlage erfolgt im Rahmen der o. a. Wert-grenze. Anlage/n: Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
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