Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NW Kenntnis von den im Zeitraum vom 19.03.2007
bis zum 29.03.2007 genehmigten außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen. Sachverhalt: Im Zeitraum vom 19.03.2007 – 29.03.2007
wurden durch den Stadtkämmerer außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
genehmigt. Da sie den Betrag von 1.000 € überschreiten, sind sie dem
Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt gem. § 83 (2) GO NW (neu)
zur Kenntnis zu geben. Sie sind in der Anlage aufgeführt. Die Vorlage entspricht den neuen haushaltsrechtlichen Bestimmungen nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF), die entsprechend der Einführung beim Städtischen Haushalt ab dem 01.01.2007 zu beachten sind. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen können in den Teilergebnisplänen, über- und außerplanmäßige Auszahlungen in den Teilfinanzplänen (sowohl im konsumtiven Teil, wie auch im investiven Teil) entstehen. Die entsprechende Vorlage wird auch künftig im Rahmen der o. a. Wertgrenze erfolgen. Anlage/n: Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||