Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NW Kenntnis von den im Zeitraum vom 22.10.2007
bis zum 30.10.2007 genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen. Sachverhalt: Im Zeitraum vom 22.10.2007 – 30.10.2007
wurden durch den Stadtkämmerer über-/außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen genehmigt. Da sie den Betrag von 1.000 €
überschreiten, sind sie dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt
gem. § 83 (2) GO NW (neu) zur Kenntnis zu geben. Sie sind in der Anlage
aufgeführt. Die Vorlage entspricht den neuen haushaltsrechtlichen Bestimmungen nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF), die entsprechend der Einführung beim Städtischen Haushalt ab dem 01.01.2007 zu beachten sind. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen können in den Teilergebnisplänen, über- und außerplanmäßige Auszahlungen in den Teilfinanzplänen (sowohl im konsumtiven Teil, wie auch im investiven Teil) entstehen. Die entsprechende Vorlage erfolgt im Rahmen der o. a. Wert-grenze. Anlage/n: Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen |
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