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Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Produkte 001.001.001 – 001.006.001 011.001.001 –
011.003.001
001.008.001 012.005.001
– 012.005.002 001.009.001 – 001.009.004 013.004.001 001.010.001 015.002.001 001.011.001 015.003.001 001.013.001 015.003.002 001.015.001 002.001.001 016.001.001 002.002.001 – 002.002.003 017.001.001 002.004.001 – 002.009.001 003.006.001 007.001.001 009.002.001 010.003.001 in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes
des Haushaltsplanes 2007 (ggf. unter Berücksichtigung der nachstehend
aufgeführten Änderungsvorschläge) zu beschließen. Sachverhalt: Der Städtische
Haushalt für das Haushaltsjahr 2007
wurde erstmals als „NKF-Haushalt“ nach den Vorschriften des
Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land
Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) bzw. den hierdurch veränderten neuen
Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
NRW (GemHVO) erstellt. Der Entwurf der Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2007 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Anlagen wird
im Rat der Stadt am 30.10.2006 eingebracht. Der Rat der Stadt wird den Entwurf
des Haushaltes 2007 zur Kenntnis nehmen und zur weiteren Beratung an die
Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss verweisen. Der Entwurf des Haushaltsplanes 2007
wird den Ratsmitgliedern und den übrigen Ausschussmitgliedern (soweit bei
sachkundigen Bürgern nicht nur eine stellvertretende Mitgliedschaft
besteht) übersandt bzw. zugestellt. Die Verwaltung wird in der Sitzung
nähere Erläuterungen geben. Es wird im Übrigen, vor allem auch wegen der neuen
Haushaltsstruktur, auf den Vorbericht (u. a.
Allgemeine Ausführungen zur Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements (NKF)) und die Ausführungen im Erläuterungsheft zum Haushalt
2007 hingewiesen. Die vom Ausschuss zu beratenden Produkte/Seiten
des Haushaltsplanentwurfes ergeben sich aus der dieser Sitzungsvorlage
beigefügten Anlage. Die Fachausschussberatungen zum
Haushalt 2007 erfolgen in der Zeit vom 07.11. – 21.11.2006. Über die
Änderungsempfehlungen aus den Fachausschüssen wird der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung
am 27.11.2006 beraten. Eigenbetriebsähnliche Einrichtungen: Städtischer Abwasserbetrieb Die Abwasserbeseitigung wird seit
dem 01.01.1998 in eigenbetriebsähnlicher Rechtsform durchgeführt. Der
Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan und Finanzplan wird für das Jahr 2007 als
separater Plan erstellt, da beim Städtischen Abwasserbetrieb zum 01.01.2006 das
Neue Kommunale Finanzmanagement eingeführt wurde. Die Vorlage erfolgt im
Betriebsausschuss am 22.11.2006 und im Rat der Stadt am 11.12.2006. Kattwinkelsche Fabrik Seit dem 01.01.1999 wird die
Kattwinkelsche Fabrik in eigenbetriebsähnlicher Rechtsform geführt. Im Produkt
werden der Personalaufwand sowie Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
veranschlagt. In gleicher Höhe erfolgt eine Erstattung durch den Eigenbetrieb.
Die Erträge und Aufwendungen, die sich unmittelbar auf die Arbeit der
Kattwinkelschen Fabrik beziehen, werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
veranschlagt, der diesem Erläuterungsheft als Anlage zum Haushalt beigefügt
ist. Zur Durchführung der Arbeit wird ein Zuschuss aus dem Städtischen Haushalt
an den Eigenbetrieb gezahlt. Der Zuschuss wurde in Abstimmung mit der
Kattwinkelschen Fabrik ermittelt. Der Wirtschaftsplan wird im
Kultur-/Werksausschuss Katt am 07.11.2006 beraten. Die Beschlussfassung erfolgt
in der Ratssitzung am 11.12.2006. Anlage/n: - Aufstellung der in diesem Ausschuss
zu beratenden Seiten
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