Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Produkte
001.001.001 – 001.006.001 011.001.001 – 011.003.001,012.001.003 001.008.001 012.005.001 – 012.005.002 001.009.001 – 001.009.004 013.004.001 001.010.001 015.001.001 - 015.002.001 001.011.001 015.003.001 001.012.001 – 001.012.004 015.003.002 001.013.001 001.015.001 016.001.001 - 016.001.002 017.001.001 002.001.001 002.002.001 – 002.002.003 002.004.001 – 002.009.001
003.006.001 007.001.001 009.002.001 010.003.001 in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Haushaltsplanes 2010 (ggf. unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungsvorschläge) zu beschließen.
Sachverhalt:
Der Städtische Haushalt für das Haushaltsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) bzw. den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) erstellt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Anlagen wurde im Rat der Stadt am 14.12.2009 eingebracht. Der Rat der Stadt hat den Entwurf des Haushaltes 2010 zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Die Verwaltung wird in der Sitzung nähere Erläuterungen geben. Es wird im Übrigen auf den Vorbericht und die Ausführungen im Erläuterungsheft zum Haushalt 2010 hingewiesen.
Die vom Ausschuss zu beratenden Produkte/Seiten des Haushaltsplanentwurfes ergeben sich aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Anlage.
Die Fachausschussberatungen zum Haushalt 2010 erfolgen in der Zeit vom 13.04. – 20.04.2010. Über die Änderungsempfehlungen aus den Fachausschüssen wird der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 17.05.2010 beraten.
Eigenbetriebsähnliche Einrichtungen:
Städtischer Abwasserbetrieb Die Abwasserbeseitigung wird seit dem 01.01.1998 in eigenbetriebsähnlicher Rechtsform durchgeführt. Der Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan und Finanzplan wurde für das Jahr 2010 als separater Plan erstellt. Die Vorlage erfolgte im Betriebsausschuss am 25.11.2009, die Beschlussfassung im Rat der Stadt am 14.12.2009.
Kattwinkelsche Fabrik Seit dem 01.01.1999 wird die Kattwinkelsche Fabrik in eigenbetriebsähnlicher Rechtsform geführt. Im Produkt werden der Personalaufwand sowie Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen veranschlagt. In gleicher Höhe erfolgt eine Erstattung durch den Eigenbetrieb. Die Erträge und Aufwendungen, die sich unmittelbar auf die Arbeit der Kattwinkelschen Fabrik beziehen, werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes veranschlagt, der diesem Erläuterungsheft als Anlage zum Haushalt beigefügt ist. Zur Durchführung der Arbeit wird ein Zuschuss aus dem Städtischen Haushalt an den Eigenbetrieb gezahlt. Der Zuschuss wurde in Abstimmung mit der Kattwinkelschen Fabrik ermittelt. Der Wirtschaftsplan wird im Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik am 20.04.2010 beraten. Die Beschlussfassung erfolgt in der Ratssitzung am 31.05.2010. Anlage/n:
- Aufstellung der in diesem Ausschuss zu beratenden Seiten
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