Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Produkte
001.001.001 – 001.006.001 011.001.001 – 011.003.001 001.008.001 012.005.001 – 012.005.002 001.009.001 – 001.009.004 013.004.001 001.010.001 015.002.001 001.011.001 015.003.001 001.012.001 – 001.012.004 015.003.002 001.013.001 001.015.001 016.001.001 017.001.001 002.001.001 002.002.001 – 002.002.003 002.004.001 – 002.009.001
003.006.001 007.001.001 009.002.001 010.003.001 in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Haushaltsplanes 2009 (ggf. unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungsvorschläge) zu beschließen.
Sachverhalt:
Der Städtische Haushalt für das Haushaltsjahr 2009 wurde zum dritten Mal als „NKF-Haushalt“ nach den Vorschriften des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) bzw. den hierdurch veränderten neuen Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO) und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) erstellt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Anlagen wird im Rat der Stadt am 27.10.2008 eingebracht. Der Rat der Stadt wird den Entwurf des Haushaltes 2009 zur Kenntnis nehmen und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss verweisen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2009 wird den Ratsmitgliedern und den übrigen Ausschussmitgliedern (soweit bei sachkundigen Bürgern nicht nur eine stellvertretende Mitgliedschaft besteht) übersandt bzw. zugestellt.
Die Verwaltung wird in der Sitzung nähere Erläuterungen geben. Es wird im Übrigen, vor allem auch wegen der neuen Haushaltsstruktur, auf den Vorbericht (u. a. Allgemeine Ausführungen zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)) und die Ausführungen im Erläuterungsheft zum Haushalt 2009 hingewiesen.
Die vom Ausschuss zu beratenden Produkte/Seiten des Haushaltsplanentwurfes ergeben sich aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Anlage.
Die Fachausschussberatungen zum Haushalt 2009 erfolgen in der Zeit vom 04.11. – 20.11.2008. Über die Änderungsempfehlungen aus den Fachausschüssen wird der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 01.12.2008 beraten.
Eigenbetriebsähnliche Einrichtungen:
Städtischer Abwasserbetrieb Die Abwasserbeseitigung wird seit dem 01.01.1998 in eigenbetriebsähnlicher Rechtsform durchgeführt. Der Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan und Finanzplan wird für das Jahr 2009 als separater Plan erstellt, da beim Städtischen Abwasserbetrieb zum 01.01.2006 das Neue Kommunale Finanzmanagement eingeführt wurde. Die Vorlage erfolgt im Betriebsausschuss am 26.11.2008 und im Rat der Stadt am 15.12.2008.
Kattwinkelsche Fabrik Seit dem 01.01.1999 wird die Kattwinkelsche Fabrik in eigenbetriebsähnlicher Rechtsform geführt. Im Produkt werden der Personalaufwand sowie Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen veranschlagt. In gleicher Höhe erfolgt eine Erstattung durch den Eigenbetrieb. Die Erträge und Aufwendungen, die sich unmittelbar auf die Arbeit der Kattwinkelschen Fabrik beziehen, werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes veranschlagt, der diesem Erläuterungsheft als Anlage zum Haushalt beigefügt ist. Zur Durchführung der Arbeit wird ein Zuschuss aus dem Städtischen Haushalt an den Eigenbetrieb gezahlt. Der Zuschuss wurde in Abstimmung mit der Kattwinkelschen Fabrik ermittelt. Der Wirtschaftsplan wird im Kultur-/Werksausschuss Katt am 13.11.2008 beraten. Die Beschlussfassung erfolgt in der Ratssitzung am 15.12.2008. Anlage/n:
- Aufstellung der in diesem Ausschuss zu beratenden Seiten
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