Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat der
Stadt, die Produkte 001.007.001 001.014.001 002.003.001 – 002.003.002 009.001.001 – 009.001.002 009.002.002 009.003.001 010.001.001 010.002.001 012.001.001 – 012.004.001 015.001.001 in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes
des Haushaltsplanes 2009 (ggf. unter Berücksichtigung der nachstehend
aufgeführten Änderungsvorschläge) zu beschließen. Sachverhalt: Der Städtische
Haushalt für das Haushaltsjahr 2009
wurde zum dritten Mal als „NKF-Haushalt“ nach den
Vorschriften des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für
Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) bzw. den hierdurch veränderten
neuen Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO) und der
Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) erstellt. Der Entwurf der Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2009 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Anlagen wird
im Rat der Stadt am 27.10.2008 eingebracht. Der Rat der Stadt wird den Entwurf
des Haushaltes 2009 zur Kenntnis nehmen und zur weiteren Beratung an die
Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss verweisen. Der Entwurf des Haushaltsplanes 2009
wird den Ratsmitgliedern und den übrigen Ausschussmitgliedern (soweit bei
sachkundigen Bürgern nicht nur eine stellvertretende Mitgliedschaft
besteht) übersandt bzw. zugestellt. Die Verwaltung wird in der Sitzung
nähere Erläuterungen geben. Es wird im Übrigen, vor allem auch wegen der neuen
Haushaltsstruktur, auf den Vorbericht (u. a.
Allgemeine Ausführungen zur Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements (NKF)) und die Ausführungen im Erläuterungsheft zum Haushalt
2009 hingewiesen. Die vom Ausschuss zu beratenden
Produkte/Seiten des Haushaltsplanentwurfes ergeben sich aus der dieser
Sitzungsvorlage beigefügten Anlage. Anlage/n: - Aufstellung der in diesem Ausschuss
zu beratenden Seiten
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||