Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Rosenacker“ gemäß § 2 (1) BauGB.
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Tente östlich der B 51. Die genaue Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Am Rosenacker“
gemäß § 2 (1) BauGB.
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Tente östlich der B 51. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
27.09.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
Ö 7 - zur Kenntnis genommen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die Aufstellung der 33
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Rosenacker“ gemäß § 2 (1) BauGB.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Am Rosenacker“ gemäß § 2 (1) BauGB.
25.10.2010 - Rat der Stadt
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Aufstellung der 33
Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei einer Enthaltung (Herr Rainer Schneider)die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Rosenacker“ gemäß § 2 (1) BauGB.
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Tente östlich der B 51. Die genaue Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
Der Rat der Stadt beschließteinmütig bei einer Enthaltung (Herr Rainer Schneider) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Am Rosenacker“gemäß § 2 (1) BauGB.
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Tente östlich der B 51. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.