Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW Kenntnis von der am 29.01.2010 genehmigten außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW Kenntnis von der am 29.01.2010 genehmigten außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung.