Tagesordnung - 14. Sitzung des Rates der Stadt   

 
 
Bezeichnung: 14. Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 23.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bennenung von 2 stellvertretenden Schiedsmännern oder Schiedsfrauen
RAT/2122/2011  
Ö 4  
Ersatzwahlen zu Ausschüssen und Gremien
RAT/2115/2011  
Ö 5  
Herstellung der Erschließungsanlage "Stichstraße neben dem Schwanenplatz" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/2103/2011  
Ö 6  
Herstellung der Erschließungsanlage "Hinterhufe" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/2104/2011  
Ö 7  
Herstellung der Erschließungsanlage "Alt-Braunsberg" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
RAT/2105/2011  
Ö 8  
Herstellung der Erschließungsanlage "Lüffringhausen" Widmung der Erschließungsanlage
Enthält Anlagen
RAT/2106/2011  
Ö 9  
Herstellung der Erschließungsanlage "Lüffringhauser Weg" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/2107/2011  
Ö 10  
Herstellung der Erschließungsanlage "Pohlhauser Straße" Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
Enthält Anlagen
RAT/2108/2011  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Übernahme:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die durch den Investor Firma Empersmann Bauträger GmbH, Jahnstraße 25, 42929 Wermelskirchen erstellte Erschließungsanlage „Pohlhauser Straße“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäßt §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Pohlhauser Straße“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 16, Flurstück 365

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 

   
    11.04.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt die durch den Investor Firma Empersma

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt die durch den Investor Firma Empersmann Bauträger GmbH, Jahnstraße 25, 42929 Wermelskirchen erstellte Erschließungsanlage „Pohlhauser Straße“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt gemäß §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Pohlhauser Straße“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 16, Flurstück 365

 

 

 

   
    23.05.2011 - Rat der Stadt
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Übernahme:

Übernahme:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die durch den Investor Firma Empersmann Bauträger GmbH, Jahnstraße 25, 42929 Wermelskirchen erstellte Erschließungsanlage „Pohlhauser Straße“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäßt §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Pohlhauser Straße“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 16, Flurstück 365

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 11  
Schulgasse; Widmung für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/2112/2011  
Ö 12  
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 "Unterstraße" hier: Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
RAT/2119/2011  
Ö 13  
a) Änderung der Satzung der Stiftung Wohnungshilfswerk b) Eigenheimförderung für junge Familien
Enthält Anlagen
RAT/2123/2011  
Ö 14  
Anfragen    
Ö 15  
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