Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die 4. Nachtragssatzung vom ……
zur Satzung für die Stiftung „Wohnungshilfswerk der Stadt Wermelskirchen“ vom 15.12.1994
in der als Anlage vorgelegten Fassung.
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Regelung der „Richtlinien zur Gewährung eines Baukindergeldes für den Erwerb städtischer Baugrundstücke in Wermelskirchen“, die zum 30.06.2011 ausläuft, um weitere drei Jahre zu verlängern.
16.05.2011 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die 4
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die 4. Nachtragssatzung vom …… zur Satzung für die Stiftung „Wohnungshilfswerk der Stadt Wermelskirchen“ vom 15.12.1994 in der als Anlage zur Beschlussvorlage vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, die Regelung der „Richtlinien zur Gewährung eines Baukindergeldes für den Erwerb städtischer Baugrundstücke in Wermelskirchen“, die zum 30.06.2011 ausläuft, um weitere drei Jahre zu verlängern.
23.05.2011 - Rat der Stadt
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die 4
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einmütig mit 6 Enthaltungen (Bündis 90/Die Grünen) die 4. Nachtragssatzung vom ……
zur Satzung für die Stiftung „Wohnungshilfswerk der Stadt Wermelskirchen“ vom 15.12.1994
in der als Anlage vorgelegten Fassung.
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einmütig mit 6 Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen) die Regelung der „Richtlinien zur Gewährung eines Baukindergeldes für den Erwerb städtischer Baugrundstücke in Wermelskirchen“, die zum 30.06.2011 ausläuft, um weitere drei Jahre zu verlängern.