Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
Datum: Mo, 11.04.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Regionale 2010 Projekt "Dhünnhochfläche" Beschluss zur weiteren Umsetzung des Projekts
RAT/2081/2011  
Ö 4  
Forstwirtschaftsplan 2011   RAT/2101/2011  
Ö 5  
Herstellung der Erschließungsanlage "Stichstraße neben dem Schwanenplatz" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/2103/2011  
Ö 6  
Herstellung der Erschließungsanlage "Hinterhufe" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/2104/2011  
Ö 7  
Herstellung der Erschließungsanlage "Alt-Braunsberg" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
RAT/2105/2011  
Ö 8  
Herstellung der Erschließungsanlage "Lüffringhausen" Widmung der Erschließungsanlage
Enthält Anlagen
RAT/2106/2011  
Ö 9  
Herstellung der Erschließungsanlage "Lüffringhauser Weg" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
RAT/2107/2011  
Ö 10  
Herstellung der Erschließungsanlage "Pohlhauser Straße" Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
Enthält Anlagen
RAT/2108/2011  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Übernahme:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die durch den Investor Firma Empersmann Bauträger GmbH, Jahnstraße 25, 42929 Wermelskirchen erstellte Erschließungsanlage „Pohlhauser Straße“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäßt §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Pohlhauser Straße“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 16, Flurstück 365

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 

   
    11.04.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt die durch den Investor Firma Empersma

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt die durch den Investor Firma Empersmann Bauträger GmbH, Jahnstraße 25, 42929 Wermelskirchen erstellte Erschließungsanlage „Pohlhauser Straße“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt gemäß §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Pohlhauser Straße“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 16, Flurstück 365

 

 

 

   
    23.05.2011 - Rat der Stadt
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Übernahme:

Übernahme:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die durch den Investor Firma Empersmann Bauträger GmbH, Jahnstraße 25, 42929 Wermelskirchen erstellte Erschließungsanlage „Pohlhauser Straße“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäßt §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Pohlhauser Straße“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 16, Flurstück 365

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 11  
Kanal- und Straßenbau Berufschulstraße Ausbaubeschluss
RAT/2098/2011  
Ö 12  
Änderung des Radverkehrs in der Telegrafenstraße
RAT/2109/2011  
Ö 13  
Antrag der WNK UWG vom 10.03.2011 sowie Nachtrag zum Antrag vom 25.03.2011 "Erstbewertung Gefahrenpotential PCB in stätischen Einrichtungen"
Enthält Anlagen
RAT/2110/2011  
Ö 14  
Anfragen    
Ö 14.1  
Anfrage der CDU Fraktion vom 29.03.2011; "Elektrotankstellen und Elektromobilität"
Enthält Anlagen
RAT/2111/2011  
Ö 14.2  
Anfrage der SPD Fraktion vom 29.03.2011; "Neubau am Rande des Märchenviertels"
Enthält Anlagen
RAT/2114/2011  
Ö 15  
Verschiedenes    
N 1     Städtebaulicher Vertrag "Einkaufszentrum Telegrafenstraße"; mündlicher Sachstandsbericht      
N 2     Verschiedenes