Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gemäß § 6 Abs. 1 i.V.m§ 3 Abs. 1 Nr. 3 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit gültigen Fassung die Balkantrasse; Rad- Gehweg für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.
17.09.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig zu beschließen, gemäß § 6 Abs. 1 i.V.m§ 3 Abs. 1 Nr. 3 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit gültigen Fassung die Balkantrasse; Rad- Gehweg für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.
01.10.2012 - Rat der Stadt
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Herr Bürgermeister Eric Weik gibt die Leitung der Sitzung ab, an Herrn stv. Bürgermeister Dirk Wartmann.
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig gemäß § 6 Abs. 1 i.V.m § 3 Abs. 1 Nr. 3 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit gültigen Fassung die Balkantrasse; Rad- Gehweg für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.