Der Rat der Stadt beschließt gem. § 22 GemHVO NRW die in der Anlage dargestellten Ermächtigungsübertragungen.
13.05.2013 - Rat der Stadt
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen (WNK UWG Freie Wähler) gem. § 22 GemHVO NRW die der Beschlussvorlage beigefügten Ermächtigungsübertragungen.