Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt beschließt,
a)
die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr
2005 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter
Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungen ....,
b)
das Investitionsprogramm für die Jahre 2004 bis 2008
in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes (ggf. mit folgenden
Änderungen .....),
c)
den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2005 in der
Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der
nachstehend aufgeführten Änderungen ....,
d)
den Übertragungsprozentsatz für die Budgets (für
die Haushaltsausgaberestebildung beim Abschluss des Haushaltsjahres 2005) auf
100 v. H. festzulegen, soweit beim Jahresabschluss 2005 kein strukturelles
Defizit entsteht. Ziffer 4.6 der Budgetrichtlinien ist zu beachten.
Der Rat der
Stadt nimmt den Finanzplan für die Jahre 2004 bis 2008 (ggf. mit Nachtrag
aufgrund von Änderungen) zur Kenntnis.
Weiterhin
nimmt der Rat der Stadt den Beteiligungsbericht der Stadt Wermelskirchen nach § 112 Abs. 3 GO NW (s. Seiten 133 - 136 des Heftes
“Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2005 und Anlagen”)
zur Kenntnis.
Die
Haushaltssatzung und der Stellenplan sind dem Original der Niederschrift des
Rates als Anlage beizufügen.