Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2006 zur Kenntnis. Demnach
können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Der Rat der Stadt beschließt die 23. Nachtragssatzung zur
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980.
Ein Exemplar der 23. Nachtragssatzung ist dem Original der
Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
14.11.2005 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 6 - (offen)
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum
Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2006 zur Kenntnis
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2006 zur
Kenntnis. Demnach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem
Rat der Stadt, die 23. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980 zu beschließen.
Ein Exemplar der 23. Nachtragssatzung ist dem Original
der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
12.12.2005 - Rat der Stadt
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum
Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2006 zur Kenntnis
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2006 zur
Kenntnis. Demnach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 23.
Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren vom 22.01.1980.
Ein Exemplar der 23. Nachtragssatzung ist dem
Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.