Tagesordnung - 19. Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: 19. Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 16.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Ersatzwahlen zu Ausschüssen und Gremien
0187/2017-1  
Ö 4  
Neubau der Sekundarschule Wermelskirchen
Enthält Anlagen
0150/2017  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

  1. Für die Sekundarschule Wermelskirchen ist ein Neubau auf dem Grundstück der ehemaligen Städtischen Realschule zu errichten (Planungsvariante 7). Hierbei ist von einer vier- bis fünfzügigen Schule auszugehen. Grundlage für die Raumplanung ist das vom Rat der Stadt beschlossene „Pädagogische Konzept“ sowie das von der Projektgruppe „Sekundarschule Wermelskirchen“ auf der Basis der Schulbauleitlinien der Stadt Köln erarbeitete Raumprogramm. Bei der Planung ist bereits jetzt die Möglichkeit vorzusehen, in Zukunft einen Erweiterungsbau errichten zu können.               

 

  1. Für den Standort Realschule sind alle notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen des Grundstücks für den Neubau umzusetzen.                          
     
  2. Für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung des Neubaus der Sekundarschule Wermelskirchen sind vorübergehende Unterbringungsmöglichkeiten in den ehemaligen Räumlichkeiten der Städtischen Hauptschule zu nutzen. Darüber hinaus sind in dem erforderlichen Umfang temporäre Lösungen zur Unterbringung der Sekundarschule Wermelskirchen auf dem Grundstück der ehemaligen Städtischen Hauptschule bzw. der ehemaligen Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Ost und – sofern erforderlich – auf angrenzenden Grundstücken zu schaffen.                          
     
  3. Die Baukosten (Kostengruppe 200-700) für die reine Errichtung des Neubaus der Sekundarschule Wermelskirchen (d.h. ohne Auslagerung, ohne Schadstoffsanierungen, ohne weitere abhängige Projekte)  auf dem Grundstück der ehemaligen Städtischen Realschule (Planungsvariante 7) belaufen sich nach heutigem Stand auf der Basis der vorliegenden Kostenschätzungen (auf der Grundlage der vorliegenden Leistungsphasen 1 und 2) auf 30.072.900 €. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss der Leistungsphase 3 über die Kostenentwicklung zu berichten. Der Rat der Stadt behält sich vor, nach Abschluss der Leistungsphase 3 eine Kostenobergrenze in dem möglichen Rahmen festzulegen. Falls es sich im Zuge der weiteren Planungsschritte abzeichnet, dass es zu Erhöhungen der zu erwartenden Baukosten kommt, ist der Rat der Stadt zu beteiligen, bevor die Maßnahme fortgesetzt werden kann.

 

  1. Die PCB-belasteten Bestandsgebäude der ehemaligen Städtischen Realschule und der ehemaligen Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Ost sind fachgerecht zurückzubauen und zu entsorgen. Spätestens im Zuge des Rückbaus der Grundschule Ost ist über eine Bodensanierung oder Sicherungsmaßnahmen zu entscheiden.
     
  2. Für die Folgenutzung der Räumlichkeiten der ehemaligen Städtischen Hauptschule ist seitens der Verwaltung ein Konzept zu erarbeiten und dem Rat der Stadt in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen.             

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Maßnahme eine externe Projektsteuerung zu beauftragen. Die Honorarkosten hierfür werden angenommen in einer Höhe von maximal rd. 950.000 € über alle Leistungsphasen je nach Variantenplanung und Standortentscheidung.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR s. Sachverhalt

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

s. siehe Stellungnahme der Kämmerei in der Anlage

 

 

   
    26.09.2017 - Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik
    Ö 3 - (offen)
   

Herr Hibst erläutert die Stellungnahme der Kämmerei.

 

Da noch  weiterer Beratungsbedarf in der FDP-Fraktion besteht, wird der Vertagungsantrag mit  16 Ja-Stimmen zu 8 Nein-Stimmen beschlossen. Die weitere Beratung soll im Rat am 16.10.17 erfolgen.

 

 

   
    26.09.2017 - Ausschuss für Umwelt und Bau
    Ö 3 - (offen)
   

Herr Hibst erläutert die Stellungnahme der Kämmerei.

 

Da noch  weiterer Beratungsbedarf in der FDP-Fraktion besteht, wird der Vertagungsantrag mit  16 Ja-Stimmen zu 8 Nein-Stimmen beschlossen. Die weitere Beratung soll im Rat am 16.10.17 erfolgen.

 

 

   
    09.10.2017 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 5 - zur Kenntnis genommen
   

 

Nach ausführlicher Diskussion verständigen sich die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses darauf, die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt in die Sitzung des Rates der Stadt am 16.10.2017 zu verschieben.

 

 

 

   
    16.10.2017 - Rat der Stadt
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

 

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit 46 Stimmen (17 CDU, 11 SPD, 5 Bündnis 90/Die Grünen, 5 Bürgerforum, 6 WNKUWG Freie Wähler, Frau Jutta Hildner, Herr Host Walter Schenk, mit 5 Nein-Stimmen (1 CDU, 3 FDP, Herr Karl Springer) und 2 Enthaltungen (Herr Rainer Schneider, Herr Andreas Müßener):

 

  1. r die Sekundarschule Wermelskirchen ist ein Neubau auf dem Grundstück der ehemaligen Städtischen Realschule zu errichten (Planungsvariante 7). Hierbei ist von einer vier- bis fünfzügigen Schule auszugehen. Grundlage für die Raumplanung ist das vom Rat der Stadt beschlossene „dagogische Konzept“ sowie ein auf Basis geeigneter Schulbauleitlinien (z.B. Köln, Düsseldorf,…) erarbeitetes Raumprogramm. Bei der Planung ist bereits jetzt die Möglichkeit vorzusehen, in Zukunft einen Erweiterungsbau errichten zu können.

 

  1. r den Standort Realschule sind alle notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen des Grundstücks für den Neubau umzusetzen.

Zu prüfen ist unter finanziellen und raumplanerischen Gesichtspunkten, ob der bestehende “Ernebau“ erhalten und damit Bestandteil des zu errichtenden Sekundarschulgebäudes sein soll.

 

  1. r die Übergangszeit bis zur Fertigstellung des Neubaus der Sekundarschule Wermelskirchen sind vorübergehende Unterbringungsmöglichkeiten in den ehemaligen Räumlichkeiten der Städtischen Hauptschule zu nutzen. Darüber hinaus sind in dem erforderlichen Umfang temporäre Lösungen zur Unterbringung der Sekundarschule Wermelskirchen auf dem Grundstück der ehemaligen Städtischen Hauptschule bzw. der ehemaligen Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Ost und sofern erforderlich auf angrenzenden Grundstücken zu schaffen.

Die Ausgestaltung der Übergangsunterbringungen soll sowohl für die auslaufenden Schulformen als auch die VHS und die Sekundarschule so störungsfrei und kostengünstig wie möglich gestaltet werden. Im Falle eines Erhalts des „Ernebaus“ sollen die Pläne zu den temporären Unterbringungen dem angepasst werden. Anderenfalls soll auch die Weiterverwendung des „Ernebaus“ am Übergangsstandort geprüft werden.

 

  1. Die nach Abschluss der Leistungsphase 3 kalkulierten Baukosten dürfen 27 Mio. Euro nicht überschreiten.

 

  1. Es ist ein Konzept zu erarbeiten für: Die PCB-belasteten Bestandsgebäude der ehemaligen Städtischen Realschule und der ehemaligen Städtischen Gemeinschaftsgrundschule Ost sind fachgerecht zurückzubauen und zu entsorgen. Spätestens im Zuge des Rückbaus der Grundschule Ost ist über Sicherungsmaßnahmen zu entscheiden.

 

  1. r die Folgenutzung der Räumlichkeiten der ehemaligen Städtischen Hauptschule ist seitens der Verwaltung ein Konzept zu erarbeiten und dem Rat der Stadt in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen. Dabei sollen alle denkbar möglichen Lösungen berücksichtigt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Einklang mit der schnellstmöglichen Zeitschiene für die Maßnahme ab der frühestmöglichen Leistungsphase eine externe Projektsteuerung zu beauftragen. Die Honorarkosten hierfür werden angenommen in einer Höhe von maximal rd. 950.000 € über alle Leistungsphasen je nach Variantenplanung und Standortentscheidung.

 

 

Ö 4.1  
Weiterer Antrag der FDP Fraktion zum Tagesordnungspunkt 4 (Neubau der Sekundarschule Wermelskirchen)
Enthält Anlagen
0194/2017  
Ö 4.2  
Antrag der SPD Fraktion vom 04.10.2017; Neubau der Sekundarschule Wermelskirchen
Enthält Anlagen
0190/2017  
Ö 5  
Haushaltssituation 2017 hier: Zwischenbericht zum 30.09.2017
Enthält Anlagen
0188/2017  
Ö 6  
Sportplatz Pohlhausen - Umwandlung in einen Rasenplatz (sog. Grüne Asche)
0170/2017  
Ö 7  
Loches-Platz a) Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 88 "Neuer Loches-Platz" (Aufstellungsbeschluss) b) Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Loches-Platz" (Aufstellungsbeschluss)
Enthält Anlagen
0161/2017  
Ö 8  
Aktualisierung und Ergänzung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen vom 15.04.2013
Enthält Anlagen
0160/2017  
Ö 9  
Radverkehrssituation in Wermelskirchen 1. Aktuelle Daten der "Fahrrad-Dauerzählstelle Balkantrasse" 2. Erkenntnisse aus dem "ADFC-Fahrradklima-Test 2016" 3. Konkrete Maßnahmen und weitere Handlungsoptionen
Enthält Anlagen
0164/2017  
Ö 10  
Dachgeschoss Katholische Grundschule
Enthält Anlagen
0145/2017  
Ö 11  
Abschluss einer öff.-rechtl. Vereinbarung zur Unterhaltsheranziehung für die Stadt Rösrath
Enthält Anlagen
0175/2017  
Ö 12  
Anfragen    
Ö 13  
Verschiedenes    
N 1     Grundstücksangelegenheit Ankauf eines Grundstückes      
N 2     Grundstücksangelegenheit Verkauf einer Immobilie      
N 3     Grundstücksangelegenheit - Ausübung eines Wiederkaufrechtes      
N 4     Grundstücksangelegenheit - Ankauf einer Immobilie      
N 5     Grundstücksangelegenheit - Veräußerung von zwei Immobilien      
N 6     Gewährung eines Vorschusses, Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW      
N 7     Errichtung einer Sekundarschule; Mitteilung über Planungskosten für die Variantenuntersuchungen      
N 8     Personalangelegenheit; Besetzung der Amtsleitung im Amt für Brandschutz und Rettungsdienst      
N 9     Personalangelegenheit; Besetzung der Amtsleitung im Gebäudemanagement      
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N 11     Antrag von Herrn MdR Christian Klicki; Sachstandsbericht Sportplatz Verkauf Asterweg      
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