Der Rat der Stadt beschließt die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen vom 15.04.2013 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 16.10.2017.
13.09.2017 - Jugendhilfeausschuss
Ö 5 - geändert beschlossen
Frau Vanessa Mühring (Verwaltung) stellt die Aktualisierungen und Ergänzungen der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen vom 15.04.2013 vor. § 4 soll noch konkretisiert werden (siehe Beschluss).
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt beschließt einstimmig die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen vom 15.04.2013 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 16.10.2017, die in § 4 Absatz 1 Satz 3wie folgt ergänzt wird:
„Einmal jährlich werden die Eltern durch Aushänge informiert, dass Änderungswünsche angezeigt werden können.“
16.10.2017 - Rat der Stadt
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen vom 15.04.2013 in der Fassung der 1.Nachtragssatzung vom 16.10.2017.