Der Jugendhilfeausschuss nimmt gemäß §5 der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen die Schließzeiten bis einschließlich 2025 zur Kenntnis.
04.11.2021 - Jugendhilfeausschuss
Ö 6 - zur Kenntnis genommen
Der Jugendhilfeausschuss nimmt einstimmig gemäß §5 der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen die Schließzeiten bis einschließlich 2025 zur Kenntnis.