Tagesordnung - Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 04.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
Anlagen:
211014 3 G Regel für alle Gremiensitzungen  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Sachstandsbericht aus dem Kinder- und Jugendparlament    
Ö 4  
Vorstellung der Elterninitiative Stöppken    
Ö 5  
Familienzentrum Ja? Dann! als geeignetes Verbund-Familienzentrum für ein zweites Förderpaket
0232/2021  
Ö 6  
Schließzeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen bis einschließlich 2025
Enthält Anlagen
0229/2021  
Ö 7  
Enthält Anlagen
7. Netzwerktreffen der Frühen Hilfen in Wermelskirchen am 27.10.2021
Enthält Anlagen
0236/2021  
Ö 8  
Kinder- und Jugendförderplan 2020-2025
Enthält Anlagen
0234/2021  
Ö 9  
Prävention und Kinderschutz Sicherstellung der Finanzierung des Kinderschutzbundes Rheinisch-Bergischer Kreis e.V.
0238/2021  
Ö 10  
Kinderschutz Förderung der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Enthält Anlagen
0246/2021  
    VORLAGE
   

Beschluss:

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass das beim Landesministerium beantragte Fachberatungsangebot bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche als Teil der Prävention- und Jugendhilfeplanung in Wermelskirchen angesehen wird.
  2. Das geplante Beratungs- und Präventionsangebot deckt den Bedarf in der örtlichen Jugendhilfelandschaft und erweitert die regionalen Maßnahmen im Kinderschutz nach § 8a SGB VIII.
  3. Dafür werden ab 2022 im Haushalt jährlich insgesamt maximalrdermittel in Höhe von 4.000 € zur Verfügung gestellt:
  4. Es wird eine kooperative Finanzierungsvereinbarung und anteilige Finanzierung unter Einbeziehung der Anbieter und aller Jugendhilfeträger im Rheinisch-Bergischen Kreis angestrebt.
  5. Der Rheinisch-Bergische-Kreis soll vorbehaltlich der Zusage der Landesförderung gemeinsam mit der Stadt Bergisch Gladbach die entsprechenden Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit den Trägernr zunächst zwei Jahre abschließen.
  6. Die Verwaltung und die Träger machen auf ihren Homepages auf das Angebot aufmerksam und bereiten es medial auf.

 

 


 

   
    04.11.2021 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Der Jugendhilfeausschuss beschließt einmütig mit 2 Enthaltungen (1 Lebenshilfe Herr Graef, 1 ev. freik. Sozialwerk Herr Frowein), dass das beim Landesministerium beantragte Fachberatungsangebot bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche als Teil der Präventions- und Jugendhilfeplanung in Wermelskirchen angesehen wird. Das geplante Beratungs- und Präventionsangebot deckt den Bedarf in der örtlichen Jugendhilfelandschaft und erweitert die regionalen Maßnahmen im Kinderschutz nach § 8a SGB VIII. Dafür werden ab 2022 im Haushalt jährlich insgesamt Fördermittel in Höhe von maximal 4.000 € zur Verfügung gestellt.

 

Dieses spezielle Beratungsangebot wird sich nach Abschluss der Vereinbarungen und Aufnahme der Tätigkeit im Ausschuss präsentieren.

Ö 11  
Enthält Anlagen
SGB VIII Reform: Überblick über das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) -Teil 2
Enthält Anlagen
0237/2021  
Ö 12  
Reform des SGB VIII - Änderungen im Bereich der Kostenheranziehung
0241/2021  
Ö 13  
Sachstandsbericht Jugendförderung
0244/2021  
Ö 14  
Sachstandsbericht zum "Aufholprogramm nach Corona für Kinder und Jugendliche in 2021 und 2022"
0245/2021  
Ö 15  
Antrag der Fraktion Zukunft Wermelskirchen vom 06.09.2021; Nutzungskonzept für den Jugendfreizeitpark, Runder Tisch
Enthält Anlagen
0199/2021  
Ö 16  
Anfragen    
Ö 17  
Verschiedenes