Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass das beim Landesministerium beantragte Fachberatungsangebot bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche als Teil der Prävention- und Jugendhilfeplanung in Wermelskirchenangesehen wird.
Das geplante Beratungs- und Präventionsangebot deckt den Bedarf in der örtlichen Jugendhilfelandschaft und erweitert die regionalen Maßnahmen im Kinderschutz nach § 8a SGB VIII.
Dafür werden ab 2022 im Haushalt jährlich insgesamt maximal Fördermittel in Höhe von 4.000 € zur Verfügung gestellt:
Es wird eine kooperative Finanzierungsvereinbarung und anteilige Finanzierung unter Einbeziehung der Anbieter und aller Jugendhilfeträger im Rheinisch-Bergischen Kreis angestrebt.
Der Rheinisch-Bergische-Kreis soll vorbehaltlich der Zusage der Landesförderung gemeinsam mit der Stadt Bergisch Gladbach die entsprechenden Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit den Trägern für zunächst zwei Jahre abschließen.
Die Verwaltung und die Träger machen auf ihren Homepages auf das Angebot aufmerksam und bereiten es medial auf.
04.11.2021 - Jugendhilfeausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einmütig mit 2 Enthaltungen (1 Lebenshilfe – Herr Graef, 1 ev. freik. Sozialwerk – Herr Frowein), dass das beim Landesministerium beantragte Fachberatungsangebot bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche als Teil der Präventions- und Jugendhilfeplanung in Wermelskirchenangesehen wird.Das geplante Beratungs- und Präventionsangebot deckt den Bedarf in der örtlichen Jugendhilfelandschaft und erweitert die regionalen Maßnahmen im Kinderschutz nach § 8a SGB VIII.Dafür werden ab 2022 im Haushalt jährlich insgesamt Fördermittel in Höhe von maximal 4.000 € zur Verfügung gestellt.
Dieses spezielle Beratungsangebot wird sich nach Abschluss der Vereinbarungen und Aufnahme der Tätigkeit im Ausschuss präsentieren.