Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung
der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“
gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 1 (8) BauGB im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB.
Der Planbereich der 1. Änderung ist der als Anlage
I „Geltungsbereich“ beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
Zu
b):
Der Rat beschließt, gemäß § 13 (2) BauGB von
der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen und die Beteiligung der
Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie
die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB auf der Grundlage der in der
Sitzungsvorlage dargestellten Planänderungen „A“ und
„B“ durchzuführen. Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 (3)
BauGB abgesehen.
18.10.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Zu a):
Zu a):
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 21 „Jahnstraße/Unterweg“ gemäß § 2 (1) BauGB in
Verbindung mit § 1 (8) BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu
beschließen.
Der Planbereich der 1. Änderung ist der als Anlage
I „Geltungsbereich“ beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
Zu
b):
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die
Grünen) zu beschließen, gemäß § 13 (2) BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung
und Erörterung abzusehen und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden
gemäß § 4 (2) BauGB auf der Grundlage der in der Sitzungsvorlage dargestellten
Planänderungen „A“ und „B“ durchzuführen. Von einer
Umweltprüfung wird gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen.
29.10.2007 - Rat der Stadt
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Zu a):
Zu a):
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21
„Jahnstraße/Unterweg“ gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 1 (8)
BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Der Planbereich der 1. Änderung ist der als Anlage
I „Geltungsbereich“ beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
Zu
b):
Der Rat beschließt einmütig bei 6 Enthaltungen
(2 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen), gemäß § 13 (2) BauGB von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung abzusehen und die Beteiligung der Öffentlichkeit
in Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung
der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB auf der Grundlage der in der Sitzungsvorlage
dargestellten Planänderungen „A“ und „B“ durchzuführen.
Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen.