Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beauftragt den
Bürgermeister einstimmig, auf Basis der vorgelegten Entwurfsplanung die
weiteren Planungsarbeiten durchzuführen und die Maßnahme nach Eingang des Zuwendungsbescheides
(Städtebauförderungsantrag) durchzuführen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr fasst
diesen Beschluss, in Kenntnis, dass der Behindertenbeirat die Planung in seiner
nächsten Sitzung vorgestellt bekommt.