Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
beschließt, den Bürgermeister damit zu beauftragen, den Beschluss zur
Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß §
13 BauGB für das Rhombus-Areal vorzubereiten.
Der planungsrechtliche Inhalt des Bebauungsplanes
soll gemäß § 9 Abs. 2a BauGB ausschließlich dazu dienen, im Plangebiet großflächigen
Lebensmitteleinzelhandel auszuschließen.
Dies zur Erhaltung und Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche im Stadtzentrum.