Tagesordnung - Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 03.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Sachstandsbericht aus dem Kinder- und Jugendparlament    
Ö 4  
Enthält Anlagen
Vorstellung des Ev. Freikirchlichen Sozialwerks und Bericht zur Arbeit des Jucas    
Ö 5  
Finanzielle Förderung der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2022/2023 auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW
0008/2022  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Festsetzung der Anzahl der Kindertagespflegepauschalen in Wermelskirchen für das Kindergartenjahr 2022/2023 auf

 

 149 Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren ohne Behinderung

    2 Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren mit Behinderung

 

    0 Tagespflegeplätze für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt ohne Behinderung

    0 Tagespflegeplätze r Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt mit Behinderung

 

 36  Anzahl der Kindertagespflegepersonen

 

sowie die Bestätigung des Jugendamtes gemäß § 24 Abs. 3 KiBiz NRW.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Zuschüsse des Landes NW auf dieser Grundlage fristgemäß per 15.03.2022 zu beantragen.
 

   
    03.03.2022 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Frau Barbara Frank erläutert den Sachverhalt gem. Vorlage.

 

Auf Anfrage wird bestätigt, dass das Angebot der Tagespflege im laufenden Kita Jahr auskömmlich war. Insbesondere wurden drei Großtagespflegen eingerichtet, in denen jeweils neun Kinder gleichzeitig betreut werden können. Der Qualifizierungstand der Pflegepersonen ist durch Fortbildungen in Theorie und Praxis deutlich verbessert worden. Die Vorstellung der Arbeit in den Tagespflegestellen ist für eine der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses geplant.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die Festsetzung der Anzahl der Kindertagespflegepauschalen in Wermelskirchen für das Kindergartenjahr 2022/2023 auf

 

 149 Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren ohne Behinderung

 2 Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren mit Behinderung

 0 Tagespflegeplätze für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt ohne Behinderung

 0 Tagespflegeplätze für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt mit Behinderung

 

 36 Anzahl der Kindertagespflegepersonen

 

sowie die Bestätigung des Jugendamtes gemäß § 24 Abs. 3 KiBiz NRW.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung einstimmig beauftragt, die Zuschüsse des Landes NW auf dieser Grundlage fristgemäß per 15.03.2022 zu beantragen.

Ö 6  
Finanzielle Förderung der Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2022/2023 - Festlegung der Gruppenformen und Betreuungszeiten auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW
Enthält Anlagen
0009/2022  
Ö 7  
Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Kinderschutzgesetz)
0040/2022  
Ö 8  
Qualitätsstandards im Allgemeinen Sozialen Dienst Personalbemessung mittels PeB Tool
0047/2022  
Ö 9  
Überleitung des Förderprogramms "Soziale Arbeit an Schulen" durch das Förderprogramm "Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit in NRW" zum 01.01.2022
0043/2022  
Ö 10  
Jugendhilfe in Zeiten von Corona
0044/2022  
Ö 11  
Sachstandsbericht zum "Aufholprogramm nach Corona für Kinder und Jugendliche in 2021 und 2022"
Enthält Anlagen
0045/2022  
Ö 12  
Sachstandsbericht Sachgebiet Jugendförderung
Enthält Anlagen
0046/2022  
Ö 13  
Anfragen    
Ö 13.1  
Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen und SPD; Sachstandsbericht zur Standortsuche sowie eines Betreibers für eine neu Kindertagesstätte
Enthält Anlagen
0049/2022  
Ö 14  
Verschiedenes